Ergebnisse der Bezugsbremskraftprüfung für hydraulisch gebremste Fahrzeuge auswerten
Links-Rechts-Abweichung der Bremskräfte
Die Berechnung der Links-Rechts-Abweichung der Bremskräfte ist durch die HU-Bremsenrichtlinie vorgegeben. Dabei wird die Abweichung der Bremskraft zwischen dem linken und dem rechten Rad bezogen auf den größeren Wert ermittelt und dargestellt.
Die Abweichung (Diff li/re) der Bremskräfte FB li und FB re darf bei der Betriebsbremsanlage (BBA) maximal 25 % und bei der Feststellbremsanlage (FBA) maximal bei 50 % liegen.
Summe der Bremskräfte einer Achse
Die Summe der Bremskräfte setzen sich aus der linken und der rechten Bremskraft des Bremsprüfstandes für eine Achse zusammen.
Sind die Ist-Bremskräfte (FB Ist) größer gleich den Mindestbremskräfte (FB Min) der jeweiligen Achse, so ist die Mindestabbremsung erfüllt.
Achsanteile
Die Achsanteile werden erst dann berechnet, wenn bei mindestens zwei Achsen die Bremskräfte und die Bremsanforderung ermittelt wurden.
Bei der jeweiligen Achse muss der Anteil Ist größer oder gleich sein als der Anteil Min.
Abbremsungswert der Feststellbremsanlage
Der gemessene Abbremsungswert der Feststellbremsanlage ZFBA muss größer oder gleich dem Mindestabbremsungswert ZFBA Min sein.