Ergebnisse der Bezugsbremskraftprüfung für pneumatisch gebremste Fahrzeuge auswerten

Die Ergebnisse der Bezugsbremskraftprüfung werden nach der HU-Bremsenrichtlinie bewertet.

Hinweis
  • Auffällige Ergebnisse werden orangefarben hervorgehoben.


    Links-Rechts-Abweichung der Bremskräfte

    Die Berechnung der Links-Rechts-Abweichung der Bremskräfte ist durch die HU-Bremsenrichtlinie vorgegeben. Dabei wird die Abweichung der Bremskraft zwischen dem linken und dem rechten Rad bezogen auf den größeren Wert ermittelt und dargestellt.

    Die Abweichung (Diff li/re) der Bremskräfte FB li und FB re darf bei der Betriebsbremsanlage (BBA) maximal 25 % und bei der Feststellbremsanlage (FBA) maximal bei 50 % liegen.


    Summe der Bremskräfte einer Achse

    Die Summe der Bremskräfte setzen sich aus der linken und der rechten Bremskraft des Bremsprüfstandes für eine Achse zusammen.

    Sind die Ist-Bremskräfte (FB Ist) größer gleich den Mindestbremskräfte (FB Min) der jeweiligen Achse, so ist die Mindestabbremsung erfüllt.


    Abbremsung der Feststellbremsanlage

    Bei der Feststellbremsanlange (FBA) muss der gemessene Wert der Abbremsung ZFBA größer sein als der Wert der Mindestabbremsung ZFBA Min.

    Hinweis

    Nachweis der Blockiergrenze

    Für den Fall, dass bei der Überprüfung der Feststellbremsanlage die Räder vor Erreichen der Mindestabbremsung blockieren, können Sie diesen Sachverhalt mit einem Häkchen (Feld FBA i.O.) dokumentieren.