Ergebnisse der Bezugsbremskraftprüfung für pneumatisch gebremste Fahrzeuge auswerten
Die Ergebnisse der Bezugsbremskraftprüfung werden nach der HU-Bremsenrichtlinie bewertet.
Links-Rechts-Abweichung der Bremskräfte
Die Berechnung der Links-Rechts-Abweichung der Bremskräfte ist durch die HU-Bremsenrichtlinie vorgegeben. Dabei wird die Abweichung der Bremskraft zwischen dem linken und dem rechten Rad bezogen auf den größeren Wert ermittelt und dargestellt.
Die Abweichung (Diff li/re) der Bremskräfte FB li und FB re darf bei der Betriebsbremsanlage (BBA) maximal 25 % und bei der Feststellbremsanlage (FBA) maximal bei 50 % liegen.
Summe der Bremskräfte einer Achse
Die Summe der Bremskräfte setzen sich aus der linken und der rechten Bremskraft des Bremsprüfstandes für eine Achse zusammen.
Sind die Ist-Bremskräfte (FB Ist) größer gleich den Mindestbremskräfte (FB Min) der jeweiligen Achse, so ist die Mindestabbremsung erfüllt.
Abbremsung der Feststellbremsanlage
Bei der Feststellbremsanlange (FBA) muss der gemessene Wert der Abbremsung ZFBA größer sein als der Wert der Mindestabbremsung ZFBA Min.